Immobilienrecht

Das Immobilienrecht befasst sich besonders mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und Wohnung.

Das Immobilienrecht bzw. Grundstücksrecht ist der Oberbegriff für alle Rechtbereiche, die mit dem

  • Erwerb
  • der Veräußerung,
  • der Belastung,
  • oder der Nutzung

einer Immobilie verbunden sind.

Ich berate meine Mandanten/innen zudem zu Fragen des Grundstückrechts, insbesondere bei Kaufverträgen und über Rechte und Pflichten an Grundstücken, das sind insbesondere die Grunddienstbarkeit, die Reallast, der Nießbrauch und Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken.

Zu dem Fachgebiet des Immobilienrechts gehört beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen ebenfalls das Maklerrecht. Häufig stellt sich die Frage, ob der Makler zu Recht eine Provision bzw. Courtage für seine Tätigkeit verlangen kann.

Juristische Fragen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie können komplex sein und hohe Vermögenswerte betreffen.

Brauchen Sie anwaltlichen Rat zu einer Fragestellung aus dem Immobilienrecht?

Gerne berate ich Sie dazu.

Meine Tätigkeitsgebiete

  • Verkauf und Kauf von Grundstücken
  • Erwerb
  • Belastung
  • Mängelrechte
  • Schadenersatz
  • Sachverständigung
  • Wohnungskauf
  • Mietwohnung
  • Gewerberäume
  • Provisionsansprüche
  • Pflichtverletzung
  • Gutachten

100% 

Einsatz

20+ Jahre

Erfahrung

999+ 

Mandanten vertreten